CFP® ist eine in Österreich und der EU eingetragene Marke. Diese Marke sowie die Marken CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® und

sind weltweit (außer den USA) im Eigentum
des Financial Planning Standards Board Ltd. Österreichischer Verband Financial Planners ist aufgrund einer Vereinbarung mit FPSB Ltd. der Lizenzgeber für diese Marken in Österreich.
In einer Zeit steter Veränderungen müssen auch Financial Planner ihr Wissen und ihre Kompetenzen stets auf dem Laufenden halten. Daher hat jeder CFP® innerhalb von 2 Jahren verpflichtende Weiterbildung (CPD = Continuing Professional Development) im Ausmaß von 30 Credits nachzuweisen. Gelingt das nicht, wird das Zertifiakt nicht verlängert.
Diese Maßnahme dient nicht nur den CFP-Experten, sie stellt auch eine besondere Maßnahme des Kundenschutzes dar!
Die neueste Version der
Weiterbildungsordnung wurde von der Generalversammlung am 5.9.2011 beschlossen.
Für Veranstalter von Seminaren und sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen besteht die Möglichkeit, diese durch den Verband überprüfen und auf
Antrag als CPD-Veranstaltung akkreditieren zu lassen. Zusätzlich zur Weiterbildungsordnung ist folgender Vorstandsbeschluss zu beachten:
1. Das ausgesendete Programm hat dem eingereichten und akkreditierten zu entsprechen;
2. Spätestens nach der Veranstaltung sind die verwendeten Präsentationsunterlagen (ppt-Folien) an den Verband zu senden;
3. Verpflichtende Inhalte der vorzustellenden Investitionsmöglichkeit sind: volkswirtschaftliches Umfeld, betriebswirtschaftliche Aspekte wie Rendite etc., rechtliche Aspekte (wie Haftungsfragen) und steuerliche Aspekte, insbesondere grenzüberschreitende.
4. Die Inhalte nach Punkt 3 haben zumindest 50% der gesamten Präsentationszeit einzunehmen, von 1 bis 1,5 Stunden Dauer mind. 30 Minuten.